Aktuelles
Handwerker-Suche
Jobs & Ausbildung
Sachverständige
Service für Betriebe
Seminare & Lehrgänge
Innungen
Kontakt
Interner Bereich
 

zurück
 
Umsteuern bei der Unfallversicherung überfällig
Die Berufsgenossenschaften verschicken ab April ihre Beitragsbescheide für das Jahr 2004 an die Betriebe in Deutschland. Die Bescheide verheißen nichts Gutes: Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden auch in diesem Jahr nicht sinken - im Gegenteil. In einigen Branchen wird der Beitragssatz sogar weiter steigen. Die deutsche Wirtschaft leidet nicht zuletzt wegen viel zu hoher Lohnzusatzkosten unter einer Pleitewelle und gerade im lohnintensiven Handwerk bedeutet die Anhebung der Sätze eine weitere finanzielle Belastung der Unternehmen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat nun Reformvorschläge für die gesetzliche Unfallversicherung und die Insolvenzgeldumlage erarbeitet, die ebenfalls von den Berufsgenossenschaften eingezogen werden muss.
Für die Berufsgenossenschaften gilt, dass die Beiträge im Gegensatz zu anderen Sozialversicherungen wie Renten- oder Arbeitslosenversicherung ausschließlich von den Arbeitgebern gezahlt werden. Dabei kann der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung - abhängig von der Berufsgenossenschaft und der Gefahrklasse - bis zu 10 Prozent der Lohnsumme betragen, so dass der Arbeitgeber bei einem Lohn von 1000 Euro 100 Euro an die Unfallversicherung abführen muss.

Kritik am Versicherungsschutz für Schwarzarbeiter

Unternehmer kritisieren zudem, dass auch die Schwarzarbeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht. Ein Schwarzarbeiter, der illegal und im unlauteren Wettbewerb z.B. am Bau arbeitet und dabei vom Gerüst fällt und sich verletzt, erhält Verletztengeld und möglicherweise auch noch eine lebenslange Unfallrente, die von den gesetzestreuen Betrieben über ihre Beiträge zur Berufsgenossenschaft finanziert wird.

Die Beitragssätze zur Sozialversicherung haben sich seit Beginn der 50er Jahre mehr als verdoppelt und liegen inzwischen bei über 42 Prozent mit weiter steigender Tendenz. Mit Regierungsantritt 1998 hat die Bundesregierung versprochen, den Gesamtsozialversicherungsbeitrag auf unter 40 Prozent zu senken; davon ist sie weit entfernt. Hinzu kommen die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung und stark angestiegene Beiträge zur Insolvenzgeldumlage. Diese Belastungen vernichten Arbeitsplätze im lohnintensiven Handwerk und gefährden die Existenz der Betriebe.

Die Beiträge zu den Berufsgenossenschaften sind in den vergangenen Jahren - abhängig von der Branche - zum Teil deutlich angestiegen. Darüber darf auch der durchschnittliche Beitragssatz aller Berufsgenossenschaften, der im Jahr 2002 bei 1,33 Prozent der Lohnsumme lag, nicht hinwegtäuschen. Hinter dem durchschnittlichen Beitragssatz von 1,33 Prozent verbirgt sich eine erhebliche Spannbreite. So erreicht in einigen Gewerken der Beitragssatz das Niveau des Arbeitgeberanteils am Beitrag zur Krankenversicherung.

Die gesetzliche Unfallversicherung muss daher hinsichtlich Leistung, Finanzierung und Organisation auf den Prüfstand. Der ZDH hat konkrete Reformvorschläge erarbeitet:
Reformvorschläge des ZDH (PDF)

 

 
 Termine
Fachvorträge für Handwerksbetrieben
01.09.2010 - 27.10.2010
Seminar: Selbstkompetenz für Führungskräfte
08.10.2010
   
Home | Impressum | Nutzungshinweise nach oben